Hendrik Stula
Fachanwalt für Sozialrecht

030 / 308 723 06

Vertretung vor Gerichten und Behörden

Sozialrechtliche Streitigkeiten werden vor dem Sozialgericht ausgefochten. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Sozialrecht an Ihrer Seite, spart Ihnen viel Zeit und Aufwand und erhöht die Chancen auf den Erfolg.

Klage vor Gericht einreichen

Vor dem Sozialgericht kann jeder Versicherte grundsätzlich auch ohne anwaltliche Unterstützung Klage einreichen. Weil so gut wie jeder Bürger vom Sozialrecht betroffen ist und es deshalb viele Vorgänge gibt, sind die Gerichte entsprechend vorbereitet. Klagen können als formlose Schreiben eingereicht oder mündlich bei den Rechtsantragsstellen vorgetragen werden. Allerdings sollten Sie Ihre Rechte und die Verfahrensregeln gut kennen, um die Anträge in Ihrem Sinne wirksam stellen zu können. Rechtsauskünfte werden von den gerichtlichen Anlaufstellen ausdrücklich nicht erteilt. Lassen Sie sich also von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht vorbereiten oder die Klage durch ihn einreichen.

Kommt es immer zur Gerichtsverhandlung?

Die Klageeinreichung führt nicht zwingend zu einem Verfahrenstermin. Das Gericht nimmt im Vorfeld eine vermittelnde Rolle ein, in dem es die Argumente beider Seiten in schriftlicher Form einfordert und jeweils der Gegenpartei zur Kenntnis bringt. Klärt sich die Angelegenheit schon in dieser Phase auf, z.B. durch Einbringung eindeutiger Beweise, wird die Klage ohne Gerichtsverhandlung entschieden. Die gründliche Vorbereitung der eigenen Argumentation sowie die genaue Begutachtung der durch die Gegenseite eingebrachten Unterlagen können hier den entscheidenden Ausschlag geben.

Kräftemessen mit der Gegenpartei

Der im Vorfeld der Gerichtsverhandlung ablaufende Austausch zwischen den streitenden Parteien, der durch das Gericht koordiniert wird und dem sich die Gegenseite nicht entziehen kann, ist für den erfahrenen Rechtsanwalt die ideale Gelegenheit alle wichtigen Argumente des Gegners aufzugreifen und zu durchleuchten. Mögliche Schwachstellen können bereits jetzt erkannt und der Gegenseite möglichst effektvoll unter die Nase gerieben werden. Geschicktes Taktieren führt dabei im besten Fall zu Unsicherheiten beim Gegner und eventuell zu einer vorzeitigen Einigung.

Die mündliche Verhandlung

Kommt es schließlich dennoch zu einem mündlichen Verhandlungstermin, vertrete ich Sie vor Gericht und trage unsere Argumentation aktiv vor. Die Erwiderungen der Gegenseite schätze ich auf ihre Werthaltigkeit ein und analysiere während der Verhandlung die Möglichkeiten, die sich für uns ergeben. Dabei setzte ich meine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht für Ihr Anliegen ein und versuche das bestmögliche Ergebnis auszuhandeln.