Ein weiteres Spezialgebiet meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Ausländerrecht. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft können sich von mir zu Fragen des Aufenthalts und der sozialen Sicherung beraten und vertreten lassen.
Wer als Ausländer und Nicht-EU-Bürger nach Deutschland kommt, muss sich einer Vielzahl bürokratischer Abläufe stellen. Ist der Aufenthalt an einen bestimmten Aufenthaltszweck geknüpft oder handelt es sich um eine dauerhafte Niederlassung? Zeitlich begrenzte Aufenthalte sind z.B. Studium, Schulbesuche oder Erwerbstätigkeit. Um dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen geht es z.B. bei Eheschließungen und anderen Familienzusammenführungen.
Mit einer Arbeitserlaubnis können Ausländer einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Damit kommen auch Aspekte des Arbeits- und Sozialrechts mit ins Spiel. Bei Problemen mit der zuständigen Ausländerbehörde oder der Arbeitsagentur unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte für Ausländerrecht.
Politisch oder religiös Verfolgte oder Opfer von Kriegshandlungen genießen in Deutschland Asylrecht. Dies ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Wir helfen bei der Feststellung, ob für Sie ein Asylantrag sinnvoll und aussichtsreich ist und begleiten Sie anwaltlich durch das anschließende Asylverfahren.
In folgenden Bereichen beraten und vertreten wir ausländischen Mandanten:
Bei allen Angelegenheiten des Ausländer- und Asylrechts kommt es auf schnelles und rechtzeitiges Handeln gegenüber den Behörden an. Negative Entscheidungen sind im Nachhinein nur schwer zu korrigieren.
Riskieren Sie keine negativen Bescheide. Es lohnt sich, auf die sorgfältige Arbeitsweise und hohen Erfahrungswerte eines spezialisierten Rechtsanwalts zurückzugreifen.