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So verpflichten Sie den Rechtsanwalt

Sozialrechtliche Auseinandersetzungen werden schnell unübersichtlich. Eine Unmenge von Briefen, Bescheiden und Rechtsbelehrungen stürzen ins Haus. Ob die Gründe für einen ablehnenden Bescheid der Behörde begründet sind, lässt sich zudem vom Laien nicht ermitteln. Spätestens jetzt ist professionelle Hilfe gefragt.

Persönliche Beratung

Übergeben Sie Ihre Angelegenheit einem Profi, der sich täglich mit solchen Problemen beschäftigt. Vereinbaren Sie am besten schnell ein Erstgespräch mit mir. Ich bringe Ordnung, fachliches Know-How und geregeltes Vorgehen in Ihren Fall. Lassen Sie sich nicht vom bürokratischen Monstrum der Behörden erdrücken.

Je nach Ausgangssituation des Falls berate ich Sie persönlich zu Ihrem weiteren Vorgehen oder übernehme sofort die wichtigen Vorgänge für Sie.

Bringen Sie alle Unterlagen und Bescheide sowie den begleitenden Schriftverkehr gleich zum Erstgespräch mit. Wir ermitteln dann den aktuellen Stand der Dinge und sortieren die relevanten Informationen.

Die Erteilung des Mandats

Um mich mit der Vertretung Ihrer Rechte zu beauftragen, treffen wir eine Mandatsvereinbarung. Sie regelt die Rahmenbedingungen der Beauftragung. Wir einigen uns auf die Art der Leistungen, die anfallenden Kosten und die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Sie erteilen mir zudem die nötigen Vollmachten, damit ich in Ihrem Namen Dritten gegenüber auftreten kann.

Auf dem Laufenden bleiben

Bei länger laufenden Verfahren werden Sie regelmäßig von mir über den Stand Ihres Falls informiert. Persönliche Rücksprachen können jederzeit ergänzend vereinbart werden. Transparenz gegenüber dem Mandanten ist für mich die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.