Hendrik Stula
Fachanwalt für Sozialrecht

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Elterngeld und Elternzeit

Elternpaare wissen vor allem beim ersten Kind nicht genau, was Sie beim Elterngeld und bei der Elternzeit berücksichtigen müssen. Sie müssen sich mit der Antragstellung befassen, die richtigen Anlaufstellen finden und dürfen keine Formfehler begehen, die ihnen Nachteile bescheren könnten. Als Rechtsanwalt für Sozialrecht helfe ich Ihnen bei den Formalitäten gegenüber Staat und Arbeitgeber.

Der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und den Eltern bei der Betreuung ihrer Kleinkinder mehr Freiraum bieten soll. Elterngeld kann bis auf wenige Ausnahmen jeder beanspruchen, der Nachwuchs bekommt. Elternzeit dagegen ist nur für Arbeitnehmer gedacht. Durch sie wird es ermöglicht, dass Angestellte ihr Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit nach der Geburt ruhen lassen können, ohne dass sie durch den Arbeitgeber Nachteile erfahren müssen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz und zwar nach erfolgter Anmeldung auch schon 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Probleme mit dem Elterngeld

Wie so oft bei Behörden können Formfehler, versäumte Fristen oder Unklarheiten bei der Antragstellung zu Verzögerungen bei der Auszahlung oder gar zur Ablehnung von Anträgen führen. Da Sie als Eltern in der Zeit unmittelbar vor und nach der Geburt Wichigeres zu tun haben, löse ich für Sie alle auftretenden Problemen mit der Antragstellung oder -bewilligung. Gegen negative Bescheide lege ich in Ihrem Namen Widerspruch ein. Eine rechtliche Unterstützung kann auch vorbeugend noch vor Auftreten von Problemen sehr sinnvoll sein. Gern berate ich Sie umfassend zur richtigen Beantragung von Elterngeld.

Probleme mit der Elternzeit

Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit ist leider einigen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Die angestellte Arbeitskraft fällt für mehrere Monate aus und kann während der Zeit nicht gekündigt werden. Es kommt hier immer wieder zu Auseinandersetzungen, bei denen der Arbeitgeber gegen die Interessen des Angestellten handelt. Die Elternzeit ist eine gesetzliche Regelung, die nicht durch individuelle Vertragsvereinbarungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen beschränkt oder ausgeschlossen werden können. Es ist auf fristgerechte Beantragung beim Arbeitgeber zu achten. Formfehler werden hier besonders gern ausgenutzt, um doch eine vorzeitige Kündigung aussprechen zu können. Sollte der Vater eine Elternzeit beantragen, muss er besonders aufpassen, da für ihn nicht die gleichen Rahmenbedingungen gelten, wie für Mütter. Durch zu frühe Beantragung können ihm Nachteile entstehen. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten. Im Streitfall setze ich Ihre Ansprüche auch auf dem Klageweg durch.

Wissenswertes zum Elterngeld

Wie kann Elterngeld beantragt werden?

Das Elterngeld kann nur schriftlich bei der Elterngeldstelle des Jugendamts im jeweiligen Wohnbezirk beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Vorgelegt werden müssen in jedem Fall Geburtsbescheinigung, Personalausweis und Nachweise über das aktuelle Einkommen. Der Antrag auf Elterngeld kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden und muss auch nicht zwingend unmittelbar nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Zahlungen werden rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt wird. Beide Elternteile können den Zeitraum aber frei untereinander aufteilen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei und maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate sind möglich, wenn sich ein Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern dabei mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Bei Alleinerziehenden können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch genommen werden, wenn sie das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen.